Allgemeine Geschäftsbedingungen​ MotoStyle

Bitte lesen Sie unseren Mietvertrag sorgfältig, bevor Sie buchen. Mit der Anmietung eines Fahrzeugs bei MotoStyle akzeptieren Sie diese Bedingungen.

Inhalt

1. Bedingungen für den Fahrzeugbetrieb

1.1 Zugelassene Straßenoberflächen

Alle Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf normalen asphaltierten Straßen betrieben werden. Fahrer sind jederzeit verpflichtet, die griechische Straßenverkehrsordnung (K.O.K.) strikt einzuhalten.

1.2 Verbot von Offroad-Fahrten

Der Betrieb jeglicher Fahrzeugtypen auf nicht befestigten Oberflächen ist streng verboten. Dieses Verbot umfasst unter anderem:

  • Unbefestigte Schotterwege und Feldwege
  • Strände, sandige Bereiche und Felder
  • Bergpfade sowie felsige oder nicht instand gehaltene Wege
1.3 Vertragsverletzung und Strafen

Das Fahren auf nicht asphaltierten Flächen gilt als wesentliche Verletzung des Mietvertrags. Im Falle eines solchen Verstoßes:

  • Verlust des Versicherungsschutzes: Alle Versicherungspolicen und Haftungsbeschränkungen werden sofort ungültig.
  • Volle Haftung: Der Kunde übernimmt die vollständige finanzielle Verantwortung für alle daraus entstehenden Schäden (direkt oder indirekt), einschließlich Bergungskosten des Fahrzeugs und Entschädigung für den Mietausfall des Unternehmens.
1.4 Unsachgemäße Handhabung und Fahrlässigkeit

Die Versicherung deckt keine Schäden ab, die durch rücksichtsloses Verhalten, vorsätzlichen Missbrauch oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden. Schäden, die außerhalb des Rahmens der „normalen Abnutzung“ liegen, insbesondere wenn sie aus einem Verstoß gegen diese Bedingungen resultieren, werden dem Kunden vollständig berechnet.

2. Regeln für Fahrer und Mitfahrer

2.1 Passagiergrenzen und Sicherheit
  • Roller, Quads und Buggys: Diese Fahrzeuge sind strikt für maximal zwei (2) Personen zugelassen.
  • Autos: Die Anzahl der Passagiere darf niemals die vom Fahrzeughersteller angegebene offizielle Sitzplatzkapazität überschreiten.

Wichtig: Das Mitführen von mehr Passagieren als erlaubt führt zur sofortigen Aufhebung des gesamten Versicherungsschutzes und macht den Mieter vollständig finanziell verantwortlich.

2.2 Nur eingetragene Fahrer

Das Führen des Fahrzeugs ist ausschließlich den im Mietvertrag offiziell genannten Personen gestattet. Wird ein nicht autorisierter Dritter beim Fahren des Fahrzeugs festgestellt, werden alle Versicherungsleistungen automatisch ungültig, und der Hauptkunde haftet vollständig für alle Folgen oder Schäden.

3. Geografische Grenzen und Gültigkeit der Versicherung

Der Versicherungsschutz gilt nur innerhalb der unten aufgeführten Regionen und Entfernungsgrenzen. Diese Grenzen werden ab unserer Mietstation in Stalis berechnet und gelten unabhängig davon, welchen Versicherungsplan Sie gewählt haben.

Planen Sie Ihre Fahrt sicher! Kleinere Quads, Roller und Buggys eignen sich perfekt für nahegelegene Ausflüge rund um Stalis und Hersonissos, während größere Fahrzeuge ideal sind, um ein weiteres Gebiet zu erkunden. Unser Team erklärt Ihnen bei der Abholung die genauen Grenzen für Ihr Fahrzeug und markiert sie zu Ihrer Orientierung auf einer Karte.

ZoneReichweiteFahrzeugkategorienHinweise
Lokale Zone Bis zu 25 km Roller: 50cc – 80cc
Quads: 50cc – 400cc
Buggys: bis zu 800cc
Umfasst Stalis, Hersonissos, Malia und die Umgebung. Ideal für Strandausflüge, Dorfbesuche und lokale Erkundungen.
Regionale Zone Bis zu 35 km Roller: 125cc und mehr
Quads: 450cc und mehr
Buggys: 1000cc und mehr
Umfasst Heraklion, die Lasithi-Hochebene und Agios Nikolaos. Fahren auf der Schnellstraße ist für diese Kategorie erlaubt.
Inselweit Ganz Kreta Autos (alle Kategorien) Freie Fahrt auf der gesamten Insel. Strikt auf befestigte Asphaltstraßen beschränkt. Offroad-Fahrten sind nicht versichert.

Bitte beachten Sie: Das Überschreiten der für Ihre Fahrzeugkategorie festgelegten geografischen Grenze stellt eine Verletzung des Mietvertrags dar und führt zur sofortigen Aufhebung des gesamten Versicherungsschutzes. Die für Ihre Miete geltenden Zonen werden bei der Abholung erklärt und auf einer Karte markiert.

4. Kilometerbedingungen

Wir bieten für alle unsere Mietfahrzeuge unbegrenzte Kilometer ohne Aufpreis, sofern das Fahrzeug innerhalb der festgelegten Grenzen bleibt und die oben genannten Nutzungsregeln eingehalten werden.

Hinweis: Die Regelung „unbegrenzte Kilometer“ berechtigt nicht dazu, die spezifischen regionalen oder straßenbezogenen Einschränkungen Ihrer Fahrzeugkategorie zu überschreiten. Unbegrenzte Kilometer gelten ausschließlich innerhalb Ihrer festgelegten Zone.

5. Verkehrsverstöße und Verwaltungsgebühren

Der Mieter übernimmt die volle Verantwortung für alle Verkehrsverstöße, Parkstrafen, Straßengebühren und Verwaltungsstrafen, die während der Mietdauer anfallen. Diese Haftung bleibt beim Mieter, auch wenn die Benachrichtigung über eine Geldstrafe erst nach Rückgabe des Fahrzeugs eintrifft.

5.1 Meldung und Begleichung

Der Kunde ist verpflichtet, dem Unternehmen alle während der Mietdauer erhaltenen Bußgelder oder Strafzettel mitzuteilen. Im Falle eines Verstoßes behält sich das Unternehmen das Recht vor, folgende Kosten zu berechnen:

  • Erstattung der Geldstrafe: Die Gesamtkosten des jeweiligen Strafzettels oder Bußgelds.
  • Verwaltungsgebühr: Ein Bearbeitungs- und Verwaltungszuschlag pro Verstoß, gemäß geltender Gesetzgebung.

6. Buchungsbedingungen, Mietdauer und Rückgabe

6.1 Vertragsdauer

Der konkrete Mietzeitraum richtet sich strikt nach den Daten und Uhrzeiten, die in Ihrer Buchungsbestätigung oder im unterzeichneten Mietvertrag angegeben sind.

6.2 Berechnung des Miettags
  • Erster Tag: Der erste Miettag ist als Zeitraum definiert, der um 09:00 beginnt und am selben Kalendertag um 20:00 endet.
  • Verlängerte Dauer: Jeder weitere Tag wird auf Basis eines vollständigen 24-Stunden-Zyklus berechnet.
6.3 Verspätete Rückgabe

Die verspätete Rückgabe des Fahrzeugs ohne vorherige Zustimmung kann zu Strafgebühren führen. Dies umfasst unter anderem die automatische Berechnung eines zusätzlichen vollen Miettags.

7. Kraftstoffregelung und Tankbedingungen

7.1 Kraftstoffanforderungen

Die Kraftstoffkosten trägt ausschließlich der Mieter. Unsere Regelung basiert auf dem Prinzip „gleich zu gleich“: Fahrzeuge werden mit einem bestimmten Kraftstoffstand übergeben und müssen mit demselben Stand zurückgegeben werden.

7.2 Abweichungen beim Kraftstoffstand und Gebühren
  • Zu wenig Kraftstoff: Wird das Fahrzeug mit einem niedrigeren Kraftstoffstand zurückgegeben als bei der Abholung, wird dem Kunden der fehlende Kraftstoff berechnet. Zusätzlich kann eine Servicegebühr für das Nachtanken zur Deckung administrativer Kosten erhoben werden.
  • Zu viel Kraftstoff: Für überschüssigen Kraftstoff im Tank bei der Rückgabe werden keine Erstattungen oder Gutschriften gewährt.

8. Notfallprotokolle: Unfälle, Schäden und Pannen

8.1 Verpflichtende Verfahren

Im Falle eines mechanischen Defekts, Unfalls, Diebstahls oder jeglichen Fahrzeugschadens ist der Mieter verpflichtet:

  • Sofortige Benachrichtigung: Das Unternehmen unverzüglich zu kontaktieren und den Vorfall zu melden.
  • Verbleib am Ort: Am Ort des Vorfalls zu bleiben. Das Verlassen des Unfall- oder Vorfallorts ist streng untersagt, es sei denn, es besteht eine unmittelbare Gefahr für die persönliche Sicherheit oder das Unternehmen erteilt ausdrückliche Anweisungen.
8.2 Verlust des Versicherungsschutzes

Alle Versicherungsleistungen werden automatisch aufgehoben, wenn:

  • Der Mieter den Ort eines Unfalls oder Vorfalls verlässt.
  • Der Vorfall dem Unternehmen nicht unverzüglich gemeldet wird.

Warnung: Die Nichtbeachtung dieser verpflichtenden Verfahren führt dazu, dass der Mieter die volle finanzielle Haftung für alle Schäden und Kosten übernimmt.

8.3 Recht auf Rücknahme

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Miete zu beenden und das Fahrzeug ohne vorherige Ankündigung oder Erstattung zurückzunehmen, wenn festgestellt wird, dass Bedingungen dieses Vertrags verletzt wurden.

9. Versicherungsbestimmungen und Haftung des Mieters

9.1 Umfang des Versicherungsschutzes

Der Versicherungsschutz wird auf Grundlage des vom Kunden gewählten Plans bereitgestellt. Die Gültigkeit des Schutzes hängt strikt von der vollständigen Einhaltung aller Bedingungen, Auflagen und Einschränkungen dieses Vertrags ab.

Der Schutz gilt nur, wenn:

  • Das Fahrzeug innerhalb der autorisierten geografischen Zonen betrieben wird.
  • Die Nutzung auf das erlaubte Straßennetz (Asphalt) beschränkt ist.
  • Der Vorfall innerhalb des offiziellen Mietzeitraums eintritt.
  • Das Fahrzeug ausschließlich von registrierten, autorisierten Fahrern geführt wird.
9.2 Finanzielle Haftung und Nutzungsausfall

Im Falle eines Unfalls oder Schadens, bei dem die Versicherung gültig bleibt, ist die Haftung des Kunden auf den im Vertrag angegebenen maximalen Selbstbehalt begrenzt. Der Kunde kann jedoch zusätzlich für den „Nutzungsausfall“ haftbar gemacht werden, also für die Entschädigung des Unternehmens für entgangene Einnahmen, während das Fahrzeug repariert oder ersetzt wird.

9.3 Vollständiger Ausschluss der Versicherung (Ungültigkeit)

Der Versicherungsschutz verfällt automatisch, und der Kunde übernimmt die gesamte finanzielle Verantwortung bei grober Fahrlässigkeit, rechtswidrigem Verhalten oder Vertragsverletzung. Dies umfasst unter anderem:

  • Nicht autorisiertes Gelände: Offroad-Fahrten oder Nutzung auf nicht asphaltierten Oberflächen.
  • Geografische Verstöße: Überschreiten von Entfernungsgrenzen, Verstöße gegen erlaubte Straßenbereiche oder nicht autorisierter Transport außerhalb Kretas.
  • Beeinträchtigung: Fahren unter Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder kontrollierten Substanzen.
  • Verkehrsverstöße: Überfahren roter Ampeln, Missachten von STOP-Schildern, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder illegale Fahrmanöver.
  • Fehlverhalten: Rücksichtsloses oder aggressives Fahren, Rennen, Stunts oder vorsätzliche Beschädigung.
  • Verfahrensverstöße: Verlassen des Unfallorts oder Nichtmeldung eines Vorfalls unmittelbar nach Eintritt.
  • Kapazität und Autorisierung: Überschreiten der Passagiergrenzen oder Überlassen des Fahrzeugs an einen nicht eingetragenen Fahrer.
9.4 Zusatzversicherung und persönliche Sicherheit

Optionale oder erweiterte Versicherungspakete sind nur gültig, wenn sie vor Mietbeginn ausgewählt und vollständig bezahlt wurden. Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Unfallversicherung (PAI) für den Fahrer nicht in den Standardpaketen enthalten ist und in der alleinigen Verantwortung des Kunden liegt.

Mit der Buchung eines Fahrzeugs bei MotoStyle bestätigen Sie, dass Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert haben.

Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte vor der Buchung.